Service - Mehr über die HU:
Fahrzeuge die ein eigenes amtliches Kennzeichen haben müssen, sind gem. § 29 in Verbindung mit der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Vorschriftsmäßigkeit zu überprüfen.
Wann ist mein Auto fällig?
Der Monat der Prüffälligkeit kann folgendermaßen festgestellt werden: aus dem Eintrag im Fahrzeugschein oder ggf. der Abmeldebescheinigung, aus dem Datum des Untersuchungs- berichts der letzten Hauptuntersuchung oder an der Prüfplakette (rund) auf dem hinteren Kennzeichen. Die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr des Ablaufs der Gültigkeit der Plakette und damit die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung an. Ein Überziehen dieser Frist bringt keinen Zeitgewinn, da die Plakette bei der folgenden Hauptuntersuchung "zurückzukleben" ist!
Neben dieser Rückdatierung müssen Terminsünder damit rechnen, kräftig zur Kasse gebeten zu werden.
Bei einer Überziehung von zwei bis vier Monaten steht ein Bußgeld von 30 Euro ins Haus. Bei vier bis acht Monaten sind es bereits 50 Euro. Und wer mehr als acht Monate mit einer abgelaufenen Plakette unterwegs ist und erwischt wird, der muss 80 Euro zahlen und er bekommt in der Flensburger Sünderkartei 2 Punkte. Ein Bußgeld droht übrigens auch allen, die bei der Hauptuntersuchung festgestellte kleine Mängel nicht innerhalb von vier Wochen abgestellt haben.
Nach positivem Ergebnis der Untersuchung wird die Prüfplakette vom Prüfer zugeteilt.
Bitte bewahren Sie den Untersuchungsbericht auf. Die Bestimmungen um die HU wurden nämlich verschärft. Sie sind seit dem 1.12.1999 dazu verpflichtet!
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