Glasschäden sind in der Regel über die Teilkasko abgedeckt. Bei einer Reparatur verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung, beim Austausch hängt das vom Vertrag ab. Die Abwicklung mit Ihrer Versicherung übernehmen wir gern für Sie.
Eine Reparatur ist meist möglich, wenn der Schaden nicht größer als eine 2-Euro-Münze ist, mindestens 10 Zentimeter vom Rand entfernt und nicht im direkten Sichtfeld des Fahrers liegt. Ist bereits ein Riss entstanden, muss die Scheibe getauscht werden.
Die Kamera hinter der Windschutzscheibe liefert Daten für Assistenzsysteme wie Spurhalte- oder Notbremsassistent. Schon kleinste Abweichungen nach dem Einbau führen zu Fehlern. Deshalb schreiben die Hersteller eine Kalibrierung vor, die wir direkt im Anschluss durchführen.