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Unfall – was nun? Ihre Rechte bei der Schadensregulierung

Man on a car wash polishing car with a polish machine

Ein Unfall ist immer ein Schreck – auch wenn es „nur“ Blechschaden ist. In den Minuten danach denkt kaum jemand an Gutachten, Nutzungsausfall oder Wertminderung. Genau hier entstehen aber oft die teuersten Fehler. Denn wer nach einem unverschuldeten Unfall vorschnell auf das Angebot der gegnerischen Versicherung eingeht, verschenkt häufig Geld.

Direkt an der Unfallstelle

Die ersten Schritte sind immer dieselben:

  • Unfallstelle absichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  • Verletzte versorgen und im Zweifel den Notruf 112 wählen.
  • Bei Verletzten, Streit über den Hergang oder Verdacht auf Alkohol die Polizei rufen.
  • Fotos machen: Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren und Umgebung.
  • Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, dazu Kontaktdaten von Zeugen.
  • Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.

Welche Kosten die gegnerische Versicherung tragen muss

Nach einem Unfall, den Sie nicht verschuldet haben, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers laut ADAC alle unfallbedingten Schäden ersetzen. Dazu gehören:

  • Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert
  • Sachverständigenkosten für das Gutachten
  • Mietwagen oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung, vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung
  • Abschleppkosten
  • Anwaltskosten
  • eine Kostenpauschale für Telefonate, Porto und Fahrten
  • beschädigte Gegenstände im Fahrzeug, z. B. Kindersitz, Handy oder Kleidung

Freie Wahl des Gutachters

Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, sie müssten den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Das stimmt nicht. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers. Das ist wichtig, denn ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle Schäden vollständig erfasst und bewertet werden.

Eine Ausnahme bilden Bagatellschäden. Liegt der Schaden laut ADAC unter etwa 1.000 Euro, reichen meist Fotos und ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Freie Werkstattwahl

Auch bei der Werkstatt haben Sie die freie Wahl. Die Versicherung darf Sie nicht zwingen, Ihr Fahrzeug in einer bestimmten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Alternativ können Sie sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Dann wird jedoch in der Regel keine Mehrwertsteuer erstattet.

Warum ein Anwalt sinnvoll sein kann

Bei klarer Schuldfrage sind auch die Kosten für einen Anwalt von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Gerade bei Streit über Wertminderung, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld lohnt sich der Rechtsbeistand. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die üblichen Kürzungsversuche der Versicherungen und setzt Ihre Ansprüche durch.

Ist die Schuldfrage unklar oder haben Sie den Unfall mitverschuldet, sieht die Sache anders aus. Dann hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, falls vorhanden.

Unfallabwicklung aus einer Hand

Bei uns müssen Sie sich nicht selbst um alles kümmern. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung rund um die Reparatur:

  • Vermittlung eines unabhängigen Sachverständigen
  • Kontakt zu Partner-Rechtsanwälten für Verkehrsrecht
  • fachgerechte Karosseriereparatur nach Herstellervorgaben
  • Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur
  • Kommunikation mit der Versicherung zur Reparatur

Die rechtliche Beratung übernehmen dabei selbstverständlich die Anwälte. Wir sorgen dafür, dass alle Beteiligten die nötigen Informationen erhalten und Ihr Auto schnell wieder auf der Straße ist.

Typische Fehler nach einem Unfall

Viele Geschädigte nehmen das erste Angebot der gegnerischen Versicherung an, lassen sich zu einer bestimmten Werkstatt lenken oder verzichten auf ein eigenes Gutachten. Häufig fehlen dadurch später Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall. Auch Telefonate mit der Versicherung sollten Sie mit Bedacht führen und keine vorschnellen Angaben zum Hergang machen. Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und holen Sie sich Unterstützung, bevor Sie etwas unterschreiben oder zusagen.

Häufige Fragen

Muss ich der Versicherung den Unfall selbst melden?

Ja, Sie sollten den Schaden zeitnah bei der gegnerischen Versicherung melden. Die eigene Versicherung sollte ebenfalls informiert werden.

Was ist mit Kratzern und kleinen Dellen?

Auch kleine Schäden reparieren wir fachgerecht – vom Parkrempler bis zur Delle im Kotflügel.

Wir helfen weiter

Mehr zu unserer Karosserie- und Unfallinstandsetzung. Im Schadensfall erreichen Sie uns unter +49 (0)341 5830 650.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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